Ab hier lieber den Fachbetrieb rufen
Ein Fachbetrieb lohnt sich, sobald Tiere in Wohnräumen wiederkehren, Gesundheitsschädlinge im Spiel sind oder geschützte Arten betroffen sein könnten. Bei Schaben empfiehlt das Umweltbundesamt ausdrücklich eine professionelle Bekämpfung, bei andauerndem Ameisenbefall ebenso.
- Hornissen, heimische Bienen und Waldameisen wie die Rote Waldameise sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.
- Wanderratten und Hausmäuse gelten laut Umweltbundesamt als Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.
- Fraßköder mit Antikoagulanzien offen auszulegen, ohne Köderstation, ist nach Angaben des Umweltbundesamts grundsätzlich untersagt.
- Gegen Bettwanzen sind nach dem Umweltbundesamt in der Regel mehrere Behandlungen nötig.
Wie ein Einsatz bei uns abläuft, zeigt die Startseite. Ihre Beobachtung schildern Sie am einfachsten über die Kontaktseite.
QuellenUBASchabenUBAAmeisenUBANagetiere als GesundheitsschädlingeUBARodentizideUBABettwanzenBundesministerium der JustizBundesartenschutzverordnung, Anlage 1
Foto: ALL.EX